"Thomas Hochstein" schrieb
>> Wie, für die Abgabe genügt ein gewöhnliches Rezept? Es
muss nicht einmal
>> ein
>> Betäubungsmittel-Rezept sein?
>
> Warum auch? Der Verschreibungspflicht nach dem BtMG unterliegen nicht
> etwa besonders gefährliche oder tödliche Medikamente, sondern
solche,
> bei denen die besondere Gefahr eines Mißbrauchs als *Rauschmittel*
> gesehen wird.
Das ist in Deutschland auch so. Trotzdem sind in D Präparate mit
höheren
Dosen an Barbituraten durchaus BTM-pflichtig, oder nicht?
Medizin
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Gottfried Stutz schrieb:
>> Du kannst auch in der Schweiz dein Fischöl kaufen, und
>> zwar so viel, dass Du problemlos drin baden könntest.
> WO?
> Jetzt darfst du mal Werbung machen.
Ich bin kein Schweizer, daher kann ich dir keine genaue Quelle
nennen. Aber es ist in der Schweiz nicht verboten (da hast Du
wohl was falsch verstanden ) und auf eBay.ch gibts ne Menge
Quellen die aus der Schweiz versenden.
Gottfried Stutz schrieb:
>> Du kannst auch in der Schweiz dein Fischöl kaufen, und
>> zwar so viel, dass Du problemlos drin baden könntest.
> WO?
> Jetzt darfst du mal Werbung machen.
Du kennst Google? Wenn ich nach "Omega-3 Schweiz" google
finde ich ne Menge Angebote.
Elcaro Nosille schrieb:
> Du kennst Google? Wenn ich nach "Omega-3 Schweiz" google
> finde ich ne Menge Angebote.
Alles nur Kapseln!
Und bei Ebay.ch: "0 Artikel gefunden f
Christian Bergmann schrieb:
> Trotzdem sind in D Präparate mit höheren
> Dosen an Barbituraten durchaus BTM-pflichtig, oder nicht?
Ja; etliche Barbiturate auch grundsätzlich, wenn ich die Anlage III
zum BtMG so überfliege, aber eben nicht wegen ihrer Gefährlichkeit,
sondern wegen des Abhängigkeitspotentials.
-thh
Gottfried Stutz schrieb:
>> Du kennst Google? Wenn ich nach "Omega-3 Schweiz"
>> google finde ich ne Menge Angebote.
> Alles nur Kapseln! ...
Wie dem auch sei; zumindest ist das Zeug in .CH nicht
verboten wie Du laufend behauptest.
Elcaro Nosille schrieb:
> > Alles nur Kapseln! ...
>.
> Wie dem auch sei; zumindest ist das Zeug in .CH nicht
> verboten wie Du laufend behauptest.
Unter Fisch
"Thomas Hochstein" schrieb
> Ja; etliche Barbiturate auch grundsätzlich, wenn ich die Anlage III
> zum BtMG so überfliege, aber eben nicht wegen ihrer
Gefährlichkeit,
> sondern wegen des Abhängigkeitspotentials.
Ja, sicher, natürlich nur deshalb. Dafür ist unser
Betäubungsmittelgesetz ja
da, um den Missbrauch von Suchtmitteln zu verhindern.
Daher jetzt noch einmal meine Frage: Kann Natrium-Pentobarital in der
Schweiz auf gewöhnliches Rezept bezogen werden oder nur mit einem
speziellen
Rezept, dass in Art und Handhabung den deutschen BtM-Rezepten vergleichbar
ist?