In den Osterferien bin ich in der Schweiz gewesen. Dort wurde relativ
freimütig in der Zeitung diskutiert, dass man sich sanft und
zuverlässig das
Leben nehmen kann, wenn man sich mit einer hohen Dosis Natrium-Pentobarbital
vergiftet und damit sozusagen einschläfert.
Soweit ich weiß, hat man aus gutem Grund dieses Medikament in Deutschland
vom Markt genommen.
Was ist mich aber frage: Wie ist das in der Schweiz geregelt? Kann dort
jeder Arzt ein Rezept dafür ausstellen? Könnte theoretisch sogar ein
Arzt
aus Deutschland oder einem anderen Land dieses Mittel in der Schweiz
bekommen oder einem Patienten in Deutschland verschreiben, damit er in der
Schweiz fährt und es sich dort in der Apotheke besorgt?
Was unternimmt die Schweiz, um vor Missbrauch zu schützen?
Medizin
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Das BAG ist nur darum besorgt, dass Fisch
Christian Bergmann schrieb:
> Soweit ich weiß, hat man aus gutem Grund dieses
> Medikament in Deutschland vom Markt genommen.
Es wird noch durch Veterinär ezum Euthanasieren
von Tieren verwendet ("Eutha 77").
"Christian Bergmann" schrieb
im
Newsbeitrag news:47f7f17a$0$582$6e1ede2f@read.cnntp.org...
> In den Osterferien bin ich in der Schweiz gewesen. Dort wurde relativ
> freimütig in der Zeitung diskutiert, dass man sich sanft und
zuverlässig
> das
> Leben nehmen kann, wenn man sich mit einer hohen Dosis
> Natrium-Pentobarbital
> vergiftet und damit sozusagen einschläfert.
>
> Soweit ich weiß, hat man aus gutem Grund dieses Medikament in
Deutschland
> vom Markt genommen.
>
> Was ist mich aber frage: Wie ist das in der Schweiz geregelt? Kann dort
> jeder Arzt ein Rezept dafür ausstellen?
Ja, das Präparat ist ganz gewöhnlich rezeptpflichtig, ohne weitere
Auflagen.
> Könnte theoretisch sogar ein Arzt
> aus Deutschland oder einem anderen Land dieses Mittel in der Schweiz
> bekommen oder einem Patienten in Deutschland verschreiben, damit er in der
> Schweiz fährt und es sich dort in der Apotheke besorgt?
In Grenznähe ist anzunehmen, dass das geht. Allerdings weiss ich nicht, ob
sich der deutsche Arzt womöglich nach deutschem Recht strafbar machen
würde.
Dass eine Schweizer Apotheke ein solches Rezept eines Arztes aus Paris,
Hamburg oder Wien "einfach so" akzeptiert, kann ich mir nicht
vorstellen.
> Was unternimmt die Schweiz, um vor Missbrauch zu schützen?
Worin genau soll der Missbrauch Deiner Meinung nach bestehen? Wenn sich
jemand in letzter Konsequenz selbst umbringen will, wird er immer Mittel und
Wege finden.
Im Übrigen gab es bereits Gerichtsverfahren mit dem Ziel, das
Präparat als
rezeptfrei zu erklären - bis jetzt wurden alle abgelehnt.
Link: http://www.saez.ch/pdf d/2007/2007-11/2007-11-210.PDF
Deshalb gab es in diesem Jahr bereits vier Dignitas-Sterbebegleitungen mit
Helium.
Gruss aus der Schweiz
Pascal
Christian Bergmann schrieb:
> Was unternimmt die Schweiz, um vor Missbrauch zu schützen?
Welcher Mißbrauch?
Man kann mit vielen Mitteln, die eine Apotheke im Angebot hat, seinem
Leben ein Ende setzen. Bei manchen reichen ein, zwei oder mehrere
Tabletten, bei anderen braucht man ein, zwei oder mehrere N3-Packungen.
Lars
Lars Braesicke schrieb:
> Man kann mit vielen Mitteln, die eine Apotheke im Angebot hat, seinem
> Leben ein Ende setzen.
Ja, das bringt die Philosophie auf den Punkt.
Was nicht in dieses Schema passt (Vitalstoffe), hat da keinen Platz.