Hallo,
bei einem Vortrag erhilten wir Formulare zur Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht.
Bei der Patientenverfügung haben wir unsere diesbezüglichen
Wünsche erklärt und
uns gegenseitig mit der Durchsetzung beauftragt.
Ws wurde bei diesem Vortrag erklärt, dass der Hausarzt lediglich (auch bei
der
Vorsorgevollmacht) bestätigen solle, dass man die Erklärung geistig
zurechnungsfähig unterschrieben habe.
Nun erklärte unser Hausarzt, so einfach ginge dies nicht.
Er müsse die Erklärungen erst mal durchsehen und danach mit uns
besprechen. Dies
koste
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