Medizin

www.medizin-deutschland.info

« zurück zur Hauptseite...


Für mich verständlich ist, dass man innerhalb einiger Stunden nach dem
Aufwachen aus der Vollnarkose, z.B. nach einer ambulanten Operation oder
Untersuchung, nicht Auto fahren darf, denn es befindet sich noch eine
gewisse Menge der Narkosemittel - oft sind es mehr als eines - im
Körper, und daher kann der Patient jederzeit unvermittelt einschlafen.

Stimmt es, dass man seit einigen Jahren - wenn ja seit wann - nach
ambulanter Vollnarkose auch nicht zu Fuß und nicht mit öffentlichen
Verkehrsmitteln nach Hause fahren darf, dass man Taxi fahren oder
abgeholt werden muss?

Stimmt es ferner, dass man, angenommen man wird nicht abgeholt und ist
auch nicht willens, ein Taxi zu bezahlen, den ganzen Abend und die ganze
Nacht im Krankenhaus bleiben muss, selbst dann, wenn die Narkose am
Morgen war?

Darf das Krankenhaus oder die Praxis, wenn ich lediglich vortäusche, ich
habe Abholung mit jemand ausgemacht, und dann entgegen der Vorschrift
nach dem Aufwachen das Krankenhaus oder die Praxis verlasse, die Polizei
rufen? Und was macht die Polizei dann mit mir?

David




H.Bruchhagen schrieb:
>
> Stimmt es ferner, dass man, angenommen man wird nicht abgeholt und ist
> auch nicht willens, ein Taxi zu bezahlen, den ganzen Abend und die ganze
> Nacht im Krankenhaus bleiben muss, selbst dann, wenn die Narkose am
> Morgen war?

Ein Krankenhaus ist kein Gefängnis. Du kannst es grundsätzlich jederzeit
verlassen, dann halt auf eigene Verantwortung.

Andreas


X-No-archive: Yes

H.Bruchhagen schrieb:
> Stimmt es, dass man seit einigen Jahren - wenn ja seit wann - nach
> ambulanter Vollnarkose auch nicht zu Fu


"H.Bruchhagen" schrieb im Newsbeitrag
news:fkii2u$33c$02$1@news.t-online.com...

Warum postest du nach de.soc.recht.misc und machst dann ohne
Hinweis ein fups nach de.sci.medizin.misc? Ergibt nicht wirklich
einen Sinn. Xpost in beide Gruppen.

> Für mich verständlich ist, dass man innerhalb einiger Stunden nach dem
> Aufwachen aus der Vollnarkose, z.B. nach einer ambulanten Operation oder
> Untersuchung, nicht Auto fahren darf, denn es befindet sich noch eine
> gewisse Menge der Narkosemittel - oft sind es mehr als eines - im Körper,
> und daher kann der Patient jederzeit unvermittelt einschlafen.

Dann ist doch alles klar und verhalte ich danach.

> Stimmt es, dass man seit einigen Jahren - wenn ja seit wann - nach
> ambulanter Vollnarkose auch nicht zu Fuß und nicht mit öffentlichen
> Verkehrsmitteln nach Hause fahren darf, dass man Taxi fahren oder abgeholt
> werden muss?

Es ist nicht jede Kleinigkeit im Leben bürokratisch geregelt. Du bist
für deinen Zustand selbst verantwortlich und mußt selbst entscheiden,
was du dir zumuten kannst und ob du ein Fahrzeug führen kannst.
Unabhängig davon, ob du unter Alkoholeinfluß, Medikamenten oder
sonstigen Substanzen stehst. Nichtbeachtung wird im Falle einer
Kontrolle oder eines Unfalls die entsprechenden Konsequenzen
für dich haben.

> Stimmt es ferner, dass man, angenommen man wird nicht abgeholt und ist
> auch nicht willens, ein Taxi zu bezahlen, den ganzen Abend und die ganze
> Nacht im Krankenhaus bleiben muss, selbst dann, wenn die Narkose am Morgen
> war?

Nein, das stimmt nicht. Mit deiner Unterschrift kannst du dich jederzeit
selbst entlassen, sofern keine ansteckende bzw. meldepflichtige
Erkrankung vorliegt. Wenn du so labil bist, daß du nicht aufrecht
gehen kannst, wird sich der behandelnde Arzt das aber genau überlegen.

> Darf das Krankenhaus oder die Praxis, wenn ich lediglich vortäusche, ich
> habe Abholung mit jemand ausgemacht, und dann entgegen der Vorschrift nach
> dem Aufwachen das Krankenhaus oder die Praxis verlasse, die Polizei rufen?
> Und was macht die Polizei dann mit mir?

Das Krankenhaus kann jederzeit die Polizei rufen, die Kollegen
werden dir dann einen guten Heimweg wünschen.



--

***
Werner


On Sat, 22 Dec 2007 09:40:51 +0100, "H.Bruchhagen"
wrote:

>Für mich verständlich ist, dass man innerhalb einiger Stunden nach dem
>Aufwachen aus der Vollnarkose, z.B. nach einer ambulanten Operation oder
>Untersuchung, nicht Auto fahren darf, denn es befindet sich noch eine
>gewisse Menge der Narkosemittel - oft sind es mehr als eines - im
>Körper, und daher kann der Patient jederzeit unvermittelt einschlafen.
>
>Stimmt es, dass man seit einigen Jahren - wenn ja seit wann - nach
>ambulanter Vollnarkose auch nicht zu Fuß und nicht mit öffentlichen
>Verkehrsmitteln nach Hause fahren darf, dass man Taxi fahren oder
>abgeholt werden muss?
>
>Stimmt es ferner, dass man, angenommen man wird nicht abgeholt und ist
>auch nicht willens, ein Taxi zu bezahlen, den ganzen Abend und die ganze
>Nacht im Krankenhaus bleiben muss, selbst dann, wenn die Narkose am
>Morgen war?
>
>Darf das Krankenhaus oder die Praxis, wenn ich lediglich vortäusche, ich
>habe Abholung mit jemand ausgemacht, und dann entgegen der Vorschrift
>nach dem Aufwachen das Krankenhaus oder die Praxis verlasse, die Polizei
>rufen? Und was macht die Polizei dann mit mir?
>
>David


Sollte es solche Regelungen geben, dienen sie wohl u. a. dem
Krankenhaus zur Absicherung. Das schließt aber nicht aus, daß du auf
eigene Gefahr machst, was du willst.
Im Zweifel wird sich das das Krankenhaus durch Unteschrift bestätigen
lassen.


"H.Bruchhagen" schrieb im Newsbeitrag
news:fkii2u$33c$02$1@news.t-online.com...

> Darf das Krankenhaus oder die Praxis, wenn ich lediglich vortäusche, ich habe
> Abholung mit jemand ausgemacht, und dann entgegen der Vorschrift nach dem
> Aufwachen das Krankenhaus oder die Praxis verlasse, die Polizei rufen? Und was
> macht die Polizei dann mit mir?

Ist keine Vorschrift, lediglich eine Empfehlung und Information für den
Patienten.

Ich glaube nicht, daÃź sich ein Patient anziehen wird, wenn er noch nicht dazu
fit ist. Wenn natürlich jemand im vollen Dusel auf die StraÃźe im Nachthemd
taumeln will, wird man ihn wohl zu seinem eigenen Schutz aufhalten.

Auch nix Polizei, nix Festnahme.

Alles, was dem Patienten zustÃ¶Ãźt, worüber er nicht schriftlich aufgeklärt wurde,
wird dem Krankenhaus bei einem etwaigen ProzeÃź zur Last gelegt. Wenn der Patient
unterschreibt, die Empfehlungen zur Kenntnis genommen zu haben, dann durch
Nichteinhalten der Empfehlung selbst zu Schaden kommt, ist das Krankenhaus aus
dem Schneider und kann nicht dafür zu Schadenersatz verurteilt werden.

DaÃź man sich als verantwortungsvolle Person wenigstens an die Empfehlungen hält,
die einen Schaden an anderen Personen verhindern sollen, sollte wohl
selbstverständlich sein.

Auch bei den Empfehlungen, die scheinbar nur das Wohl des Patienten im Sinn
haben, könnten auch Schäden an anderen Personen verhindert werden. Man geht
allein über die StraÃźe, ist doch noch nicht ganz fit, ein Auto weicht aus,
jemand kommt dadurch zu Schaden.

Worum geht´s also hier wirklich?

Franz47


H.Bruchhagen wrote:

> Für mich verständlich ist, dass man innerhalb einiger Stunden nach dem
> Aufwachen aus der Vollnarkose,

[...]

> Stimmt es, dass man seit einigen Jahren - wenn ja seit wann - nach
> ambulanter Vollnarkose auch nicht zu Fuß und nicht mit öffentlichen
> Verkehrsmitteln nach Hause fahren darf, dass man Taxi fahren oder
> abgeholt werden muss?

Dürfen tust du alles, solche Regelungen haben normalerweise einen
versicherungstechnischen Hintergrund.

robert