...kann ich dann klagen ?
Ich hab
Medizin
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On Thu, 20 Dec 2007 14:06:57 -0800 (PST), gsgs wrote:
> ...kann ich dann klagen ?
> Ich hab überhaupt keine entsprechenden Urteile gefunden im Internet.
>
> Oder : gibt es eine Liste, welcher Arzt welche Rezepte ausstellt ?
>
> Notfalls zahle ich das Medikament selber (obwohl krankenversichert)
Der Arzt hat Therapiefreiheit, egal, was du (ähmm) ihm zahlst...
gsgs schrieb:
> ...kann ich dann klagen ?
> Ich hab überhaupt keine entsprechenden Urteile gefunden im Internet.
>
> Oder : gibt es eine Liste, welcher Arzt welche Rezepte ausstellt ?
>
> Notfalls zahle ich das Medikament selber (obwohl krankenversichert)
>
hm... warum wohl gibt es die Rezeptpflicht?
Viele Grüße
Hannibal
--
"Die Wahrscheinlichkeit, eine 6 zu würfeln ist 1/6.
Bei 6 Versuchen macht das 6x1/6 = 6/6 = 1
Mit 1 bezeichnet man die Wahrscheinlichkeit für ein sicheres Ereignis.
Das musst du aber nicht verstehen, Bub.", Otto
Hans-Walter Schmitt schrieb:
> hm... warum wohl gibt es die Rezeptpflicht?
Um sogar die Selbstzahler zu bevormunden. Pharmafia rulez...
Am Thu, 20 Dec 2007 23:38:51 +0100 schrieb Hans-Walter Schmitt:
> hm... warum wohl gibt es die Rezeptpflicht?
>
... Rezeptpflicht bedeutet doch nicht, daß der Arzt
"verpflichtet" ist,
ein Rezept auszustellen, wann immer du das willst, sondern es ist Pflicht,
ein ärztliches Rezept in der Apotheke vorzulegen für die Medikamente,
die nicht frei verkäuflich sind.
--
Gruss Werner
mail nur an => nospam2012@wp-schulz.de
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Werner P. Schulz schrieb:
>
> ... Rezeptpflicht bedeutet doch nicht, daß der Arzt
"verpflichtet" ist,
> ein Rezept auszustellen, wann immer du das willst, sondern es ist Pflicht,
> ein ärztliches Rezept in der Apotheke vorzulegen für die
Medikamente,
> die nicht frei verkäuflich sind.
>
>
Ich glaube, Du hast mich falsch verstanden.
--
"Die Wahrscheinlichkeit, eine 6 zu würfeln ist 1/6.
Bei 6 Versuchen macht das 6x1/6 = 6/6 = 1
Mit 1 bezeichnet man die Wahrscheinlichkeit für ein sicheres Ereignis.
Das musst du aber nicht verstehen, Bub.", Otto
gsgs schrieb:
> ...kann ich dann klagen ?
> Ich hab überhaupt keine entsprechenden Urteile gefunden im Internet.
>
> Oder : gibt es eine Liste, welcher Arzt welche Rezepte ausstellt ?
>
> Notfalls zahle ich das Medikament selber (obwohl krankenversichert)
Das ist der Sinn der Rezeptpflicht:
Man kommt nicht einfach so an Medikamente, die nicht für einen bestimmt
sind.
Lars
Am Thu, 20 Dec 2007 23:55:42 +0100 schrieb Hans-Walter Schmitt:
> Ich glaube, Du hast mich falsch verstanden.
... in dem von dir zitierten Kontext? Nee!
--
Gruss Werner
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