Hi,
folgendes Ereignis aus dem richtigen Leben:
Patient P benutzt seit Jahren Asthmaspray mit sog. Autohaler. Diese
Spraydosen haben Dosiereinrichtungen, die vom Anwender vorgespannt
werden und die -ausgelöst durch den Unterdruck beim Einatmen- eine
wohldefinierte Menge Wirkstoff in die Atemluft abgeben.
Dieses vergleichsweise komplizierte Mundstück darf laut Beipackzettel
vom Patienten nicht auseinandergenommen werden.
Vor einigen Jahren klemmte dieser Mechanismus, wurde vom Apotheker
umgetauscht und das Thema war erledigt.
Dieser Tage meinte eine andere Apothekerin, da sei was klebriges zu
sehen (wir sahen nichts und es gäbe auch keine plausible Erklärung
dafür). Außerdem solle P das Gerät auseinander nehemen und
reinigen.
Nach Hinweis auf den Beipackzettel besann sie sich und tauschte die
Packung gegen einen Nummernzettel aus. Das Produkt würde zum Hersteller
geschickt, der dann die Qualität beurteilen würde. Ein sofortiger
Umtausch wird auch unter Verweis auf Gesundheitsgefahr verweigert.
Nach 4 Arbeitstagen fragt P was denn nun sei und erhält zur Antwort
"lassen Sie sich vom Arzt ein Rezept geben und kaufen Sie eine neue
Packung". Nach einigem Hin und Her, wobei die Apothekerin von
Gewährleistung nichts wissen will, schaltet P die Krankenkasse ein,
deren nette Mitarbeiterin mit der Apotheke von (Ex)Apothekerin zu
Apothekerin spricht und u.a. "Wollen sie die Verantwortung
übernehmen,
wenn P am Wochenende einen Anfall erleidet?" Daraufhin erklärt sich
die
Apotheke zum Umtausch Nummernzettel gegen neue Ware bereit und handelt
entsprechend.
Da der Anspruch gegen diese Apotheke erfüllt ist und 3 weitere gleich
entfernte Apotheken sich auf neue Kundschaft freuen, die nur rein
akademischen Fragen:
Steht die Rezeptpflicht dem Umtausch "Halbgebraucht" gegen
"neu" im
Wege?
Darf der Apotheker das Medikament verweigern wenn er sich der
Gesundheitsgefahren bewußt ist?
Wenn P sich für ein neues Rezept zum Notarzt begibt, kann er sich die
Kosten (Fahrt, 10Euro u.ä.) vom Apotheker wiederholen?
Follow up nach drm
--
Gruß, Raimund
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Gewaehrleistung bei rezeptpflichtigem Medikament
Author: usenetmuell@raimund.in-berlin.de (Raimund Nisius)