Sebastian Reinecke schrieb:
> Nils Pawlik schrieb:
>
>> IIRC sind 50*2 100 also müssten es 100, nicht 25 Tage sein...
>
> Oh ja. man sollte so früh am Tag noch nicht Kopfrechnen...
>
> Sebastian
Ich hoffe, du hast heute noch keine Medikamente verabreicht :-D
Gruß
Marcel
Medizin
« zurück zur Hauptseite...
"HerrJemine" schrieb:
>ich habe am Samstag ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel aus der
>Apotheke geholt. Es handelt sich um eine Packungsgrösse N2 mit 50
>Tabletten. Ich muss davon täglich eine halbe Tablette nehmen.
>
>Zu Hause habe ich dann gesehen das dieses Mittel als
>Verwendbarkeitsdatum auf der Schachtel Juni 2006 aufgeprägt hat.
>
>Hätte dieses Mittel in der Apotheke überhaupt noch abgegeben
werden
>dürfen? Ich finde es einen Skandal. Gibt es eine
Aufsichtsbehörde,
>der man diesen Fall melden kann?
Hallo,
ich finde das von Dir genannte Beispiel schon recht heikel - ich würde die
Packung zurück geben und umtauschen und auf die Reaktion des Apothekes
achten. Ist er ein Arsch würde ich den Vorfall der zuständigen
Apothekerkammer melden.
Ich habe allerdings mal etwas IMHO schlimmeres bemerkt: Ich war beim
Zahnarzt und sollte zwecks Allergietest aufgrund einer Reaktion auf
Lokalanästhetika für meinen Allergologen eine Ampulle des
Präparates
(Ultracain) mitnehmen. Die gab mir der Zahnartz auch, das war im Sommer
2005. Die Ampulle die er mir dann mitgab, es wäre wohl die gewesen die er
dem nächsten Patienten gespritzt hätte, war bereits seit knapp 6
Monaten
abgelaufen! Leider habe ich das erst zu Hause bemerkt.
Meine Reaktion -> ich habe den Zahnarzt gewechselt.
Christian