Guten Tag,
ich habe am Samstag ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel aus der
Apotheke geholt. Es handelt sich um eine Packungsgr
Medizin
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HerrJemine schrieb:
> Guten Tag,
>
> ich habe am Samstag ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel aus der
> Apotheke geholt. Es handelt sich um eine Packungsgrösse N2 mit 50
> Tabletten. Ich muss davon täglich eine halbe Tablette nehmen.
>
> Zu Hause habe ich dann gesehen das dieses Mittel als
> Verwendbarkeitsdatum auf der Schachtel Juni 2006 aufgeprägt hat.
>
> Hätte dieses Mittel in der Apotheke überhaupt noch abgegeben
werden
> dürfen? Ich finde es einen Skandal. Gibt es eine
Aufsichtsbehörde,
> der man diesen Fall melden kann?
>
> Vielen Dank für Eure Unterstützung.
>
>
Hallo.
Es ist sicher nicht optimal, was die Apotheke da geleistet hat. Du
könntest versuchen, die Packung zurückzugeben, auch wenn Du sie
angebrochen hast. Der Apotheker wird das machen.
Was die Wirksamkeit der Tabletten anbelangt, kannst Du getrost davon
ausgehen, dass diese voll erhalten ist und es auch die nächsten 100 Tage
bleiben wird.
Was eine Beschwerde angeht, möchte ich Dir raten, geh den einfacheren
Weg, siehe oben.
Gruß
Norbert
"HerrJemine" schrieb im Newsbeitrag
news:1149486769.419065.39260@c74g2000cwc.googlegroups.com...
>Zu Hause habe ich dann gesehen das dieses Mittel als
>Verwendbarkeitsdatum auf der Schachtel Juni 2006 aufgeprägt hat.
Rein formal: Heute ist der 5.6.06. So what?
>Hätte dieses Mittel in der Apotheke überhaupt noch abgegeben
werden
>dürfen? Ich finde es einen Skandal. Gibt es eine
Aufsichtsbehörde,
>der man diesen Fall melden kann?
Warum hast Du nicht auf das MHD geachtet? Wenn du bei Edeka 200g Käse
kaufst
der nur noch 3 Tage MHD trägt, du aber nur 40g/ Tag davon isst, ist das
dann
auch ein Skandal und du willst irgendwelche Aufsichtsbehörden
benachrichtigen?
Du hast nicht aufgepaßt, und der Apotheker vielleicht auch nicht.
Vielleicht
hat er auch gedacht du frisst 5 Pillen am Tag. So ist das Lebens, Herr
Jemine.
HerrJemine schrieb:
> Es handelt sich um eine Packungsgrösse N2 mit 50
> Tabletten. Ich muss davon täglich eine halbe Tablette nehmen.
Also 25 Tage.
> Zu Hause habe ich dann gesehen das dieses Mittel als
> Verwendbarkeitsdatum auf der Schachtel Juni 2006 aufgeprägt hat.
Der hat (heute eingerechnet) noch 26 Tage. Alles ist in bester Ordnung.
Der Apotheker hat sich IMO völlig korrekt verhalten und du kannst das
Medikament beruhigt einnehmen.
Das Datum gibt an, wann dir einwandfreie Wirkung zugesichert wird. Und
das wird es noch für diesen Monat.
Es gibt auch Medikamente mit einem MHD von wenigen Tagen, da ist das
noch kritischer. Oder handelt es sich um ein solches Medikament, was
vielleicht auch gekühlt gelagert werden muß?
Sebastian
Sebastian Reinecke schrieb:
> HerrJemine schrieb:
>
>> Es handelt sich um eine Packungsgrösse N2 mit 50
>> Tabletten. Ich muss davon täglich eine halbe Tablette nehmen.
>
> Also 25 Tage.
IIRC sind 50*2 100 also müssten es 100, nicht 25 Tage sein...
Gruß Nils
Duke Nukem wrote:
> Warum hast Du nicht auf das MHD geachtet? Wenn du bei Edeka 200g Käse
kaufst
> der nur noch 3 Tage MHD trägt, du aber nur 40g/ Tag davon isst, ist
das dann
> auch ein Skandal und du willst irgendwelche Aufsichtsbehörden
> benachrichtigen?
Bei Edeka kann ich mir sicher sein, daß die Verkäufer nur knapp
über
null Ahnung von dem Krempel haben, den sie ins Regal stellen. Und mein
täglicher Käseverzehr hängt ausschließlich von meinem
Belieben ab.
> Du hast nicht aufgepaßt, und der Apotheker vielleicht auch nicht.
Die Apotheker beanspruchen die Handelsbeschränkung einzig Medikamente
verkaufen zu dürfen *mit* der Verantwortung und der langen Ausbildung
und betonen angesichts des Internathandels ihre Beratertätigkeit.
> Vielleicht
> hat er auch gedacht du frisst 5 Pillen am Tag. So ist das Lebens, Herr
> Jemine.
Das Medikament wurde verschrieben. Da steht ganz zufällig die Dosierung
immer mit bei, oder?
Der Apotheker, der den Namen und das Handelsrecht verdient, bemerkt das
MHD und verkauft eine andere Packung oder erklärt dem Kunden lang und
breit, daß er auch im September noch die letzte Pille bedenkenklos
nehmen kann, weil das aus diesen und jenen Gründen so sei...
Ich würde die Schachtel zurückbringen.
--
Gruß, Raimund
Mein Pfotoalbum <http://www.raimund.in-berlin.de>
Mail ohne Anhang an <Reply-To:> wird gelesen. Im Impressum der Homepage
findet sich immer eine länger gültige Adresse.
Raimund Nisius schrieb:
> Duke Nukem wrote:
[MHD eines Arzneimittels]
>
>>Du hast nicht aufgepaßt, und der Apotheker vielleicht auch nicht.
>
>
> Die Apotheker beanspruchen die Handelsbeschränkung einzig Medikamente
> verkaufen zu dürfen *mit* der Verantwortung und der langen Ausbildung
> und betonen angesichts des Internathandels ihre Beratertätigkeit.
>
>
>>Vielleicht
>>hat er auch gedacht du frisst 5 Pillen am Tag. So ist das Lebens, Herr
>>Jemine.
>
>
> Das Medikament wurde verschrieben. Da steht ganz zufällig die
Dosierung
> immer mit bei, oder?
Oder!
In der Regel(!) wird die Dosierung nicht auf das Rezept geschrieben
sondern dem Pat. gesondert mitgeteilt oder notiert.
Z.b. gibt es Medikamente, die auf- oder absteigend (ein- bzw.
ausschleichen des Wirkstoffes zur besseren Verträglichkeit etc.)
eingenommen werden sollen, andere sollen z.B. bedarfsabhängig genommen
werden. Bei uns werden höchstens 10% aller Rezepte mit
Dosierungsanweisung ausgegeben.
Hint: Wenn die Dosierungsanweisung auf dem Rp. steht, wird der Apotheker
diese auf die Packung übertragen (ob das immer lesbarer ist, als wenn
ich dem Pat. gleich einen ordentlichen Zettel mitgebe...). Das Rezept
wird ja vom Apotheker einbehalten, so dass die dortigen Notizen für den
Pat. dann nicht mehr zugänglich sind.
Daher hat der Apotheker meist nicht den Überblick, wie lange der Pat.
braucht, um die Packung zu leeren.
> Ich würde die Schachtel zurückbringen.
das kann man natürlich tun, wenn man so besorgt ist.
Gruß
Achim
Nils Pawlik schrieb:
> IIRC sind 50*2 100 also müssten es 100, nicht 25 Tage sein...
Oh ja. man sollte so früh am Tag noch nicht Kopfrechnen...
Sebastian