Medizin

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Hallo!

Ich muss mal hier was nachfragen, was ich absolut nicht
glauben kann.
Meine Mutter ist ziemlich aufgelöst, weil sie ihre Medikamente
nicht mehr bekommen soll, die sie schon seit mehr als 40 Jahren
nimmt. Es handelt sich um den Wirkstoff Carisoprodol, der mit
anderen Medikamenten bei meiner Mutter dafür sorgt, daß sie
keine spastischen Anfälle mehr hat und überhaupt laufen kann.
Ohne dieses Medikament säße sie schon ihr ganzes Leben im
Rollstuhl (Ursache war eine Hirnentzündung im Kleinkindalter
nach einer Angina).

Nun lehnt die Krankenkasse schon seit einigen Monaten die
Bezahlung des Medikaments ab, es gibt auch keinen Hersteller
in Deutschland. Und letzte Woche erklärten Krankenkasse und
Neurologin einstimmig, der Bundesgerichtshof hätte entschieden,
daß die Ärzte keine verschreibungspflichtigen Medikamente aus
dem Ausland mehr verschreiben dürften und außerdem würde
der Wirkstoff Carisoprodol demnächst international verboten.
Meine Mutter soll sich ins Krankenhaus einliefern lassen,
damit andere Medikamente an ihr ausprobiert werden könnten.

Ich finde das irgendwie unglaublich. Kann mich hier jemand
mal erhellen, gibt es dieses Urteil wirklich? Und stimmt das
mit dem Wirkstoff?

Vielen Dank, Gaby
--
Aus "Andromeda": "One head cannot contain all wisdom."
"The Olduvai Cycle" Systems University Archives
http://www.gabyhornik.de mailto:gaby.nospam@gabyhornik.de
ICQ: 105106979




Keine verschreibungspflichtigen Medikamente aus dem Ausland mehr?

Author: dommaottokar@aol.com (DommaOttokar)

Hurraaa!
Das Fräulein Gaby ist wieder daaa! <freu>

Fiele Grüße
Ottokar
"Viel lernen werdet ihr hier nicht. Es waere denn das eine: herzlich lachen.
Doch gerade das zu lwernen scheint mir Pflicht"(Rabelais)


Das Urteil gibt es, es ist aber meines Wissens ein Kann-Urteil, d.h., die
Kasse kann den Ersatz verweigern.
!. würde ich nochmals persönlich mit der Kasse sprechen.
2. das Medikament kann, wenn es denn so wichtig ist, privat bezogen und
bezahlt werden.
Gruß, Wolfgang


Am Sun, 14 Nov 2004 20:04:16 +0100 schrieb Gaby Hornik:

>Ich finde das irgendwie unglaublich. Kann mich hier jemand
>mal erhellen, gibt es dieses Urteil wirklich?

Du findest das ganze bei www.bundessozialgericht.de unter
"Entscheidungstexte", Datum 18.05.2004, Az B 1 KR 21/02 R
Ob dieses Urteil wirklich für alle Versicherten gilt, magst du selbst
herausfinden, ich weiß nur, daß tatsächlich viele Krankenkassen auf
diesen Zug aufgesprungen sind. Es soll aber noch welche geben, die eine
Kostenübernahme machen.

>Und stimmt das mit dem Wirkstoff?

Keine Ahnung. Aber mit Tetrazepam und Baclofen existieren auf dem
deutschen Markt mindestens zwei weitere zenral angreifende
Muskelrelaxantien, so dass die Krankenkasse wohl keine Kostenübernahme
machen wird.

>Vielen Dank, Gaby

Gerne doch, Harald


On 14 Nov 2004 22:16:46 GMT, dommaottokar@aol.com (DommaOttokar) wrote:

>Hurraaa!
>Das Fräulein Gaby ist wieder daaa! <freu>
>
>Fiele Grüße

Reizung des nervus opticus?

RR
--
Ich fände auch es sehr lustig, wenn das vollfette Fräulein H. um
meinen Betonsilo schleichen würde, um mich abzulichten. :-)

(Reinhard Bauwe in d.a.n.)


Hallo!

Ich muss mal hier was nachfragen, was ich absolut nicht
glauben kann.
Meine Mutter ist ziemlich aufgelöst, weil sie ihre Medikamente
nicht mehr bekommen soll, die sie schon seit mehr als 40 Jahren
nimmt. Es handelt sich um den Wirkstoff Carisoprodol, der mit
anderen Medikamenten bei meiner Mutter dafür sorgt, daß sie
keine spastischen Anfälle mehr hat und überhaupt laufen kann.
Ohne dieses Medikament säße sie schon ihr ganzes Leben im
Rollstuhl (Ursache war eine Hirnentzündung im Kleinkindalter
nach einer Angina).

Nun lehnt die Krankenkasse schon seit einigen Monaten die
Bezahlung des Medikaments ab, es gibt auch keinen Hersteller
in Deutschland. Und letzte Woche erklärten Krankenkasse und
Neurologin einstimmig, der Bundesgerichtshof hätte entschieden,
daß die Ärzte keine verschreibungspflichtigen Medikamente aus
dem Ausland mehr verschreiben dürften und außerdem würde
der Wirkstoff Carisoprodol demnächst international verboten.
Meine Mutter soll sich ins Krankenhaus einliefern lassen,
damit andere Medikamente an ihr ausprobiert werden könnten.

Ich finde das irgendwie unglaublich. Kann mich hier jemand
mal erhellen, gibt es dieses Urteil wirklich? Und stimmt das
mit dem Wirkstoff?

Vielen Dank, Gaby
--
Aus "Andromeda": "One head cannot contain all wisdom."
"The Olduvai Cycle" Systems University Archives
http://www.gabyhornik.de mailto:gaby.nospam@gabyhornik.de
ICQ: 105106979


Keine verschreibungspflichtigen Medikamente aus dem Ausland mehr?

Author: dommaottokar@aol.com (DommaOttokar)

Hurraaa!
Das Fräulein Gaby ist wieder daaa! <freu>

Fiele Grüße
Ottokar
"Viel lernen werdet ihr hier nicht. Es waere denn das eine: herzlich lachen.
Doch gerade das zu lwernen scheint mir Pflicht"(Rabelais)


Das Urteil gibt es, es ist aber meines Wissens ein Kann-Urteil, d.h., die
Kasse kann den Ersatz verweigern.
!. würde ich nochmals persönlich mit der Kasse sprechen.
2. das Medikament kann, wenn es denn so wichtig ist, privat bezogen und
bezahlt werden.
Gruß, Wolfgang