Medizin

www.medizin-deutschland.info

« zurück zur Hauptseite...


Zentralregister für ALLE Vorsorgevollmachten eröffnet!

Author: werner-fuss@gmx.de (Werner-Fuss-Zentrum)

Zentralregister für alle Vorsorgevollmachten eröffnet!

Seit 31.7.2004 ist ein zentrales, bundesweites Register für alle
Vorsorgevollmachten (Vo-Vo) bei der Bundesnotarkammer gesetzlich
verankert. Dadurch wird allen Vormundschaftsrichtern eine
elektronische Abfrage von Vollmachtgebern möglich, so dass sie einfach
abchecken können, wer keine Vo-Vo hat und über den/die sie überhaupt
noch Verfügungen treffen können. Voraussetzung dafür ist
selbstverständlich, dass sowohl Vollmachtgeber wie Vollmachtnehmer mit
der Bevollmächtigung noch einverstanden sind. Durch dieses Verzeichnis
kann auch gewährleistet werden, dass Psychiater bevor sie bei
irgendeinem Neuzugang einsperren oder gewaltsam eine Droge
verabreichen, den Richter fragen können, ob die Person nicht Vo-Vo
geschützt ist




werner-fuss@gmx.de (Werner-Fuss-Zentrum) schrieb:

>Bei
>Redaktionsschluß der "Irren-Offensive" Nr. 12 lagen die Gebühren der
>Bundesnotarkammer noch nicht fest, aber voraussichtlich ab Oktober
>wird man für einmalig ca. 5.- bis max. 20.- Euro eine nicht notarielle
^^^^^
Dafür ist das wohl ein bißchen teuer.

>Vorsorgebevollmächtigung direkt von der Bundesnotarkammer jedem
>anfragenden Richter auf den Schreibtisch reichen lassen können.

Eine Privaturkunde kann eigentlich jeder ziemlich billig
selbst herstellen.

--
Erteilungsvoraussetzung für einen solchen Waffenschein sind außer
dem Alterserfordernis von 18 Jahren die Zuverlässigkeit und
persönliche Eignung (z.B. Vorstrafen oder Alkoholabhängigkeit ).

http://www.berlin.de/polizei/LKA/lka5gasschreckschusswaffen.html


Zentralregister für ALLE Vorsorgevollmachten eröffnet!

Author: werner-fuss@gmx.de (Werner-Fuss-Zentrum)

Percy Noethel schreib:

> werner-fuss@gmx.de (Werner-Fuss-Zentrum) schrieb:
>
> >Bei
> >Redaktionsschluß der "Irren-Offensive" Nr. 12 lagen die Gebühren der
> >Bundesnotarkammer noch nicht fest, aber voraussichtlich ab Oktober
> >wird man für einmalig ca. 5.- bis max. 20.- Euro eine nicht notarielle
> ^^^^^
> Dafür ist das wohl ein bißchen teuer.
>
> >Vorsorgebevollmächtigung direkt von der Bundesnotarkammer jedem
> >anfragenden Richter auf den Schreibtisch reichen lassen können.
>
> Eine Privaturkunde kann eigentlich jeder ziemlich billig
> selbst herstellen.

Ohne Zweifel, siehe FAQ in dsmp:
http://www.psychiatrie-erfahrene.de/faq.htm
- aber darum geht es ja gar nicht: es geht darum, dass jeder
Vormundschaftsrichter, BEVOR er irgendeine Zwnagsmaßnahme genehmigen
kann, in dem Register nachsieht, ob es Vorsorgebevollmächtigte gibt.
Gibt es welche, sind diese bevollmächtigt und diese Bevollmächtigung
ist VORRANGIG, so dass weder ein Psychiater noch ein
Vormundschaftsrichter ohne die Zustimmung des Bevollmächtigten noch
Gewaltmaßnahmen rechtmäßig machen dürfen (mal vorausgesetzt, es
handelt sich um eine der empfohlenen Vo-Vo´s)

Um sich also die körperliche Unversehrheit und Freiheit zu sichern,
sind 5.- bis 20.- Euro wahrlich nicht viel.
Besonders schön ist allerdings der Gedanke, dass in diesem Fall
automatisch!! der Arzt, der zwangsweise spritzt ohne sich vorher beim
Vormudnschaftsrichter erkundigt zu haben, zum Verbrecher wird.
:-) :-) :-)
Da werden die Psychiater auf einmal gaaaaaaaaanz vorsichtig werden,
denn Schmerzensgeld würden sie sonst auf einmal ganz ohne ärztliche
Gutachter zahlen müssen.

WFZ


Zentralregister für ALLE Vorsorgevollmachten eröffnet!

Author: werner-fuss@gmx.de (Werner-Fuss-Zentrum)

Zentralregister für alle Vorsorgevollmachten eröffnet!

Seit 31.7.2004 ist ein zentrales, bundesweites Register für alle
Vorsorgevollmachten (Vo-Vo) bei der Bundesnotarkammer gesetzlich
verankert. Dadurch wird allen Vormundschaftsrichtern eine
elektronische Abfrage von Vollmachtgebern möglich, so dass sie einfach
abchecken können, wer keine Vo-Vo hat und über den/die sie überhaupt
noch Verfügungen treffen können. Voraussetzung dafür ist
selbstverständlich, dass sowohl Vollmachtgeber wie Vollmachtnehmer mit
der Bevollmächtigung noch einverstanden sind. Durch dieses Verzeichnis
kann auch gewährleistet werden, dass Psychiater bevor sie bei
irgendeinem Neuzugang einsperren oder gewaltsam eine Droge
verabreichen, den Richter fragen können, ob die Person nicht Vo-Vo
geschützt ist


werner-fuss@gmx.de (Werner-Fuss-Zentrum) schrieb:

>Bei
>Redaktionsschluß der "Irren-Offensive" Nr. 12 lagen die Gebühren der
>Bundesnotarkammer noch nicht fest, aber voraussichtlich ab Oktober
>wird man für einmalig ca. 5.- bis max. 20.- Euro eine nicht notarielle
^^^^^
Dafür ist das wohl ein bißchen teuer.

>Vorsorgebevollmächtigung direkt von der Bundesnotarkammer jedem
>anfragenden Richter auf den Schreibtisch reichen lassen können.

Eine Privaturkunde kann eigentlich jeder ziemlich billig
selbst herstellen.

--
Erteilungsvoraussetzung für einen solchen Waffenschein sind außer
dem Alterserfordernis von 18 Jahren die Zuverlässigkeit und
persönliche Eignung (z.B. Vorstrafen oder Alkoholabhängigkeit ).

http://www.berlin.de/polizei/LKA/lka5gasschreckschusswaffen.html


Zentralregister für ALLE Vorsorgevollmachten eröffnet!

Author: werner-fuss@gmx.de (Werner-Fuss-Zentrum)

Percy Noethel schreib:

> werner-fuss@gmx.de (Werner-Fuss-Zentrum) schrieb:
>
> >Bei
> >Redaktionsschluß der "Irren-Offensive" Nr. 12 lagen die Gebühren der
> >Bundesnotarkammer noch nicht fest, aber voraussichtlich ab Oktober
> >wird man für einmalig ca. 5.- bis max. 20.- Euro eine nicht notarielle
> ^^^^^
> Dafür ist das wohl ein bißchen teuer.
>
> >Vorsorgebevollmächtigung direkt von der Bundesnotarkammer jedem
> >anfragenden Richter auf den Schreibtisch reichen lassen können.
>
> Eine Privaturkunde kann eigentlich jeder ziemlich billig
> selbst herstellen.

Ohne Zweifel, siehe FAQ in dsmp:
http://www.psychiatrie-erfahrene.de/faq.htm
- aber darum geht es ja gar nicht: es geht darum, dass jeder
Vormundschaftsrichter, BEVOR er irgendeine Zwnagsmaßnahme genehmigen
kann, in dem Register nachsieht, ob es Vorsorgebevollmächtigte gibt.
Gibt es welche, sind diese bevollmächtigt und diese Bevollmächtigung
ist VORRANGIG, so dass weder ein Psychiater noch ein
Vormundschaftsrichter ohne die Zustimmung des Bevollmächtigten noch
Gewaltmaßnahmen rechtmäßig machen dürfen (mal vorausgesetzt, es
handelt sich um eine der empfohlenen Vo-Vo´s)

Um sich also die körperliche Unversehrheit und Freiheit zu sichern,
sind 5.- bis 20.- Euro wahrlich nicht viel.
Besonders schön ist allerdings der Gedanke, dass in diesem Fall
automatisch!! der Arzt, der zwangsweise spritzt ohne sich vorher beim
Vormudnschaftsrichter erkundigt zu haben, zum Verbrecher wird.
:-) :-) :-)
Da werden die Psychiater auf einmal gaaaaaaaaanz vorsichtig werden,
denn Schmerzensgeld würden sie sonst auf einmal ganz ohne ärztliche
Gutachter zahlen müssen.

WFZ