Hallo,
wer zahlt eigentlich die Behandlung im Krankenhaus und ggf. den Transport,
sofern diese Personen dazu nicht selber in Stande sind ? D.h. z.B. obdachlos
ohne Sozialversicherungen ? Behandelt man diese Pat. aus reiner
Nächstenliebe kostenlos?
Danke,
Thomas S.
Medizin
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Hallo Thomas, halo Newsgroup,
Thomas Shinzu wrote:
> wer zahlt eigentlich die Behandlung im Krankenhaus und ggf. den Transport,
> sofern diese Personen dazu nicht selber in Stande sind ? D.h. z.B.
obdachlos
> ohne Sozialversicherungen ?
Die Tatsache, dass jemand ohne festen Wohnsitz ist, sagt natürlich noch
nichts über den Versicherungsstatus aus. In aller Regel ist es
allerdings so, daß die Person keine Krankenversicherung hat und
sozialhilfeberechtigt ist.
Kostenträger ist dann das Sozialamt. Notfallmäßige Behandlungen
muss das
Sozialamt in jedem Fall zahlen, andere (zumindest statinäre) Therapien
sind genehmigungspflichtig (da kenne ich mich aber jetzt nicht so genau
aus). Prinzipiell kommt man also an sein Geld (mit anderen Worten: Man
hat die Möglichkeit, auch dise Personengruppe gut zu behandeln),
manchmal kommt es zu bürokratischen Problemen, wenn z.B. der Status bei
Behandlungsbeginn noch nicht ekannt ist. Dann kann es schon mal
vorkommen, dass man keine Lust auf Stress mit dem Sozialamt hat und auf
das Honorar verzichtet (ging mir letzte Woche bei einer teilstationären
Behandlung so - na gut, haben wir halt mal 340
> wer zahlt eigentlich die Behandlung im Krankenhaus und ggf. den Transport,
> sofern diese Personen dazu nicht selber in Stande sind ?
> D.h. z.B. obdachlos ohne Sozialversicherungen ?
Bei uns sind immer noch alle sozialversichert.
> Behandelt man diese Pat. aus reiner
> Nächstenliebe kostenlos?
Notfälle müssen grundsätzlich angenommen werden, das ist sogar
in USA so.
"Michael Schmidt"
für einen Betroffenen der einen Betreffenden vor sich hat
stellt sich das "Problem" einfach nicht:
Er wird so helfen wie er immer geholfen hat und nicht
den kleinsten Unterschied machen.
In so fern ist die Debatte sinnlos.
Hallo Jasper, hallo Newsgroup,
Jasper Riedel wrote:
>
> für einen Betroffenen der einen Betreffenden vor sich hat
> stellt sich das "Problem" einfach nicht:
>
> Er wird so helfen wie er immer geholfen hat und nicht
> den kleinsten Unterschied machen.
>
Da irrst Du Dich aber kräftig: Wer aus den genannten Gründen
(selbstaändig(Freiberufler/über Pflichtversicherungsgrenze) nicht
versichert ist, kriegt von Arzt/Klinik/Rettungsdienst für die Behandlung
eine Privatrechnung und hat die zu bezahlen. Warum sollte man jemanden
gratis behandeln, der es als Unternehmer nicht für nötig befand, eine
PKV abzuschließen?
Und Sozialhilfeempfängern wird auch nicht "einfach so" geholfen:
stationäre Aufenthalte, die über eine Notfallbehandlung
hinausgehtmüssen
bei bestimmten Gruppen von Leistungsempfängern vorher vom Sozialamt
genehmigt werden (frag mich jetzt bitte nicht nach den Details, damit
schlägt sich bei uns zum Glück die Verwaltung rum).
verwunderte Grüße
Michael
> Und Sozialhilfeempfängern wird auch nicht "einfach so"
geholfen:
Die sind bis auf wenige Ausnahmen aber auch in der GKV, das Sozialamt
trägt
hier bei den Versicherungsbeitrag.
"Michael Schmidt" schrieb im
Newsbeitrag
news:3F3A814B.5020408@hotmail.com...
>zum Beitrag von Jasper...
> Da irrst Du Dich aber kräftig: Wer aus den genannten Gründen
> (selbstaändig(Freiberufler/über Pflichtversicherungsgrenze)
nicht
> versichert ist, kriegt von Arzt/Klinik/Rettungsdienst für die
Behandlung
> eine Privatrechnung und hat die zu bezahlen. Warum sollte man jemanden
> gratis behandeln, der es als Unternehmer nicht für nötig befand,
eine
> PKV abzuschließen?
Du hast die Frage nicht verstanden: OBDACHLOS. Nicht Selbstständig oder
so´n
Quatsch.
> Und Sozialhilfeempfängern wird auch nicht "einfach so"
geholfen:
> stationäre Aufenthalte, die über eine Notfallbehandlung
hinausgehtmüssen
> bei bestimmten Gruppen von Leistungsempfängern vorher vom Sozialamt
> genehmigt werden
Eben nicht...
Die Verwaltung schickt eine Kostenübernahmeerklärung an das
Sozialamt.
Dort gilt der "Obdachlose" als dann als versichert.
Im Grund bezahlen wir ALLE die Behandlung artig durch unsere Steuergelder.
Und vielleicht kann es einen selbst einmal treffen ?
Man sollte nicht zu schnell vor verurteilen.
Gruß Bernd
---
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Hallo Bernd, hallo Newsgroup,
Bernd Feldmann wrote:
> Du hast die Frage nicht verstanden: OBDACHLOS. Nicht Selbstständig
oder so´n
> Quatsch.
Natürlich habe ich die Frage verstanden, Du hast nur den Verlauf des
Threads nicht mitbekommen: Es wurde in einem Posting behauptet, in D sei
*jeder* sozialversichert, was ich widerlegt habe (ausdrücklich mit dem
Hinweis, dass es sich dabei um andere Personenkreise handelt). Erst
lesen, dann posten.
>
>>Und Sozialhilfeempfängern wird auch nicht "einfach so"
geholfen:
>>stationäre Aufenthalte, die über eine Notfallbehandlung
hinausgehtmüssen
>>bei bestimmten Gruppen von Leistungsempfängern vorher vom
Sozialamt
>>genehmigt werden
>
>
> Eben nicht...
Eben doch - ich schrieb ja ausdrücklich von "bestimmten Gruppen"
von
Sozialhilfeempfängern. Spontan fallen mir da Asylsuchende ein - wobei
ich jetzt nicht exakt sagen kann, ob sich das auf alle Asylsuchenden
bezieht oder nur auf Abgelehnte mit Duldung (da hatte ich das Problem
schon mehrfach).
> Und vielleicht kann es einen selbst einmal treffen ?
> Man sollte nicht zu schnell vor verurteilen.
Wo Du hier eine "Vorverurteilung" siehst, erschließt sich mir
beim
besten Willen nicht. Ich stelle lediglich fest, daß es (an beiden Enden
der Einkommensskala) Personen gibt, die *nicht* krankenversichert sind,
und daß ich insbesondere die am unteren Ende der Skala nicht in jedem
Fall so behandeln kann wie ich es gerne würde.
Verwunderte Grüße
Michael