Bei mir muß unten links eine Krone-Brücke-Krone ausgetauscht werden,
da
sich am unteren Rand Karies gebildet hat. Der Zahnersatz ist schon 25
Jahre drin (ich bin jetzt 43), da kann das wohl vorkommen.
Nun hat mir mein Zahnarzt eine Vermessung des Kiefergelenks als
unbedingt notwendig geschildert. Das zahlt aber die Kasse nicht.
Nun kann ich mich erinnern, daß vor ca. 4 Jahren eine solche Vermessung
schon einmal von einem anderen Zahnarzt gemacht wurde - damals wurde
Zahnersatz unten links ausgetauscht.
Könnte der neue Zahnarzt mit den Daten von damals etwas anfangen und ich
mir somit die Kosten für eine aktuelle Vermessung sparen? Falls ja,
muß
mir der Zahnarzt die Daten aushändigen? (Kann ja sein, daß er das
Geld
für das Ersetzen der Brücke lieber selbst verdienen möchte und
sich
deshalb stur stellt).
Sind die Daten von vor 4 Jahren überhaupt verwendbar oder ändert sich
der Kiefer in dieser Zeit, sodaß doch alles neu vermessen werden
muß?
Ist diese Vermessung des Kiefergelenks das, was man unter einer
Gebiß-Funktions-Analyse versteht? (Ich hatte damals irgendsoeinen
Metallbügel von einem Ohr zum anderen geschraubt...)
Auf dem Befund und Behandlungsplan stehen folgende
Leistungsbeschreibungen (vielleicht hilft das bei der Beurteilung):
- Nr. 501, Ankerkrone, Hohlkehl- od. Stufenpräparation od. Einlagefllg.,
Faktor 2,3000 EUR 142,30
- Nr. 91a, Metallische Vollkrone
- Nr. 801, Registrat und Kontrollregistrat, Faktor 3,5000 EUR 35,42
- Nr. 802, Modellmontage nach arbitärer Scharnierachsenbestimmung,
Faktor 3,5000 EUR 78,75
- Nr. 805, Registrieren UK für teiljustierbaren Artikulator, Faktor
3,5000 EUR 68,88
(Die letzten drei Posten sind wohl für die Vermessung des Kiefergelenks)
Wäre schön, wenn ich einen Tip bekommen könnte.
Andreas
--
funktionsorientierte webseiten und druckvorlagen
*** www.andreas-hollmann.de ***
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E-Mail bitte an "post at Domainname" (s.o.)
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Frage zu Gebiß-Funktionsanalyse bei Austausch e iner Brücke
Frage zu Gebiß-Funktionsanalyse bei Austausch e iner Brücke
Bei mir muß unten links eine Krone-Brücke-Krone ausgetauscht werden,
da
sich am unteren Rand Karies gebildet hat. Der Zahnersatz ist schon 25
Jahre drin (ich bin jetzt 43), da kann das wohl vorkommen.
Nun hat mir mein Zahnarzt eine Vermessung des Kiefergelenks als
unbedingt notwendig geschildert. Das zahlt aber die Kasse nicht.
Nun kann ich mich erinnern, daß vor ca. 4 Jahren eine solche Vermessung
schon einmal von einem anderen Zahnarzt gemacht wurde - damals wurde
Zahnersatz unten links ausgetauscht.
Könnte der neue Zahnarzt mit den Daten von damals etwas anfangen und ich
mir somit die Kosten für eine aktuelle Vermessung sparen? Falls ja,
muß
mir der Zahnarzt die Daten aushändigen? (Kann ja sein, daß er das
Geld
für das Ersetzen der Brücke lieber selbst verdienen möchte und
sich
deshalb stur stellt).
Sind die Daten von vor 4 Jahren überhaupt verwendbar oder ändert sich
der Kiefer in dieser Zeit, sodaß doch alles neu vermessen werden
muß?
Ist diese Vermessung des Kiefergelenks das, was man unter einer
Gebiß-Funktions-Analyse versteht? (Ich hatte damals irgendsoeinen
Metallbügel von einem Ohr zum anderen geschraubt...)
Auf dem Befund und Behandlungsplan stehen folgende
Leistungsbeschreibungen (vielleicht hilft das bei der Beurteilung):
- Nr. 501, Ankerkrone, Hohlkehl- od. Stufenpräparation od. Einlagefllg.,
Faktor 2,3000 EUR 142,30
- Nr. 91a, Metallische Vollkrone
- Nr. 801, Registrat und Kontrollregistrat, Faktor 3,5000 EUR 35,42
- Nr. 802, Modellmontage nach arbitärer Scharnierachsenbestimmung,
Faktor 3,5000 EUR 78,75
- Nr. 805, Registrieren UK für teiljustierbaren Artikulator, Faktor
3,5000 EUR 68,88
(Die letzten drei Posten sind wohl für die Vermessung des Kiefergelenks)
Wäre schön, wenn ich einen Tip bekommen könnte.
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