Hi,
ich war gerade beim Gutachter der Zahnarzt-Kammer und mir wurde
bestätigt, daß mehrere Ärzte mir
Leistungen auf Kassenkosten hätten erbringen müssen, die sie mir
verweigert haben mit der Begründung, die Kasse würde dies nicht
zahlen
(was diese auch schon abgestritten hatte) und ich müßte
"mehrere 100
EUR" selbst aufbringen, sonst würden sie die Behandlung nicht
anfangen.
Ich muß nun erneut auf Arztsuche gehen. Auf eine telefonische
Anfrage/Absicherung wird generell gesagt, man solle erstmal
vorbeikommen. Es gibt also - wahrscheinlich wegen des Graubereichs -
keine Möglichkeit sich vorher abzusichern.
Es macht IMHO auch keinen Sinn, einen Arzt über die Kasse oder den
Gutachter zu zwingen, Leistungen zu erbringen, die er ablehnt. Es wurde
von einem Arzt dann schon angeboten, die Behandlung dann eben
schmerzhafter und unangenehmer mit "veralteten" Geräten
durchzuführen.
Was ist dann mit den bezahlten 10 EUR? Gibt es irgendeine Möglichkeit,
die 10 EUR zurückzuverlangen, wenn der Arzt die Behandlung auf
Privatkosten zur Bedingung macht?
Bzw. worauf muß man bei diesem ersten Termin achten, was darf man ihn
nicht machen lassen (diese Bestandsaufnahme?), damit er sich nicht
darauf berufen kann, ja Leistungen erbracht zu haben?
TIA + ciao
Mayken
--
www.mayUSE.NET
Medizin
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Arzt-Gebuehr erstatten lassen bei Ablehnung der Behandlung nach Kassenleistungen?
"Mayken" schrieb
Gut beobachtet: der Durchschnitts-"Bürger" wird immer mehr zum
bloßen wehrlosen Spielball und Instrument der Belustigung der
politischen Klasse und den von dieser Begünstigten. Ärtzte schneiden
da noch einigermaßen gut bei ab, aber besser geht es den Promis und
wirtschaftsreichen oberen happy few.
Wie in den USA, machst du einen Fehler, dann bricht die ganze, wie ein
Damoklesschwert über dir schwebende Kreditkonstruktion zusammen,
eine Rechnung nicht bezahlen können und du bist ab sofort einen
unbezahlbaren
Zins von 20++% schuldig, verlierst dein Auto, deine 3-4 Jobs, wirst von
privaten Kopfgeldjägern aufgegriffen, deren Honorar du auch bezahlst,
landest
wegen Zahlungsunfähigkeit einige Jahre im Knast und kannst dort, mit
Fußfessen,
Gruben ausheben. KEIN Witz - das wurde von einer TV-Reportage bereits vor
mehr als einem Jahr authentisch so berichtet.
Amerika - du fortschrittlicher Diamant - wir folgen dir alle - dein Globus.
Hi,
ich war gerade beim Gutachter der Zahnarzt-Kammer und mir wurde
bestätigt, daß mehrere Ärzte mir
Leistungen auf Kassenkosten hätten erbringen müssen, die sie mir
verweigert haben mit der Begründung, die Kasse würde dies nicht
zahlen
(was diese auch schon abgestritten hatte) und ich müßte
"mehrere 100
EUR" selbst aufbringen, sonst würden sie die Behandlung nicht
anfangen.
Ich muß nun erneut auf Arztsuche gehen. Auf eine telefonische
Anfrage/Absicherung wird generell gesagt, man solle erstmal
vorbeikommen. Es gibt also - wahrscheinlich wegen des Graubereichs -
keine Möglichkeit sich vorher abzusichern.
Es macht IMHO auch keinen Sinn, einen Arzt über die Kasse oder den
Gutachter zu zwingen, Leistungen zu erbringen, die er ablehnt. Es wurde
von einem Arzt dann schon angeboten, die Behandlung dann eben
schmerzhafter und unangenehmer mit "veralteten" Geräten
durchzuführen.
Was ist dann mit den bezahlten 10 EUR? Gibt es irgendeine Möglichkeit,
die 10 EUR zurückzuverlangen, wenn der Arzt die Behandlung auf
Privatkosten zur Bedingung macht?
Bzw. worauf muß man bei diesem ersten Termin achten, was darf man ihn
nicht machen lassen (diese Bestandsaufnahme?), damit er sich nicht
darauf berufen kann, ja Leistungen erbracht zu haben?
TIA + ciao
Mayken
--
www.mayUSE.NET
Arzt-Gebuehr erstatten lassen bei Ablehnung der Behandlung nach Kassenleistungen?
"Mayken" schrieb
Gut beobachtet: der Durchschnitts-"Bürger" wird immer mehr zum
bloßen wehrlosen Spielball und Instrument der Belustigung der
politischen Klasse und den von dieser Begünstigten. Ärtzte schneiden
da noch einigermaßen gut bei ab, aber besser geht es den Promis und
wirtschaftsreichen oberen happy few.
Wie in den USA, machst du einen Fehler, dann bricht die ganze, wie ein
Damoklesschwert über dir schwebende Kreditkonstruktion zusammen,
eine Rechnung nicht bezahlen können und du bist ab sofort einen
unbezahlbaren
Zins von 20++% schuldig, verlierst dein Auto, deine 3-4 Jobs, wirst von
privaten Kopfgeldjägern aufgegriffen, deren Honorar du auch bezahlst,
landest
wegen Zahlungsunfähigkeit einige Jahre im Knast und kannst dort, mit
Fußfessen,
Gruben ausheben. KEIN Witz - das wurde von einer TV-Reportage bereits vor
mehr als einem Jahr authentisch so berichtet.
Amerika - du fortschrittlicher Diamant - wir folgen dir alle - dein Globus.