Angenommen, man wird durch einen Mitbewohner eines Mietshauses
permanent beleidigt und bedroht.
Kann man dann (als Opfer) eine öffentliche Stelle beauftragen, den
Täter auf seine geistige Verfassung zu überprüfen, um
größeren
Gefahren vorzubeugen?
Es grüßt der Stefan
Medizin
« zurück zur Hauptseite...
Stefan Ryk wrote in message
news:...
> Angenommen, man wird durch einen Mitbewohner eines Mietshauses
> permanent beleidigt und bedroht.
> Kann man dann (als Opfer) eine öffentliche Stelle beauftragen, den
> Täter auf seine geistige Verfassung zu überprüfen, um
größeren
> Gefahren vorzubeugen?
Du kannst mögliche Straftaten ohne größere Probleme bei der
Polizei
zur Anzeige bringen. Gegebenenfalls landet der Fall vorm Schiedsmann
oder vor Gericht.
Dagegen ist es Gott sei Dank in Deutschland für Privatpersonen
keineswegs möglich, einfach so einen Amtsarzt auf seinen Nachbarn zu
hetzen und ihn "auf seine geistige Verfassung" überprüfen
zu lassen.
Das wäre ja wohl auch noch schöner. Nicht völlig
auszuschließen, dass
das in einigen totalitären Staaten einfach so möglich ist, aber wohl
kaum in einem Rechtsstaat. Also wirklich!
Christian
On Wed, 16 Jul 2003 23:43:31 +0200, Stefan Ryk
wrote:
>Angenommen, man wird durch einen Mitbewohner eines Mietshauses
>permanent beleidigt und bedroht.
>Kann man dann (als Opfer) eine öffentliche Stelle beauftragen, den
>Täter auf seine geistige Verfassung zu überprüfen, um
größeren
>Gefahren vorzubeugen?
Ja. Die Stelle heist Polizei. Ich gebe Dir sogar die Rufnummer: 110
Zeugen sammeln und bei jedem Vorfall anzeigen.
Klaus
Stefan Ryk wrote:
> Angenommen, man wird durch einen Mitbewohner eines Mietshauses
> permanent beleidigt und bedroht.
Köln, Kasseler Straße? *g*
Gruß,
Michael
--
Sollte ausnahmsweise eine Mail-Antwort auf ein Posting vonnöten sein,
bitte folgende Adresse verwenden: newsreply@<Absender-Domain>.
Klaus Trophobie schrieb:
>Ja. Die Stelle heist Polizei. Ich gebe Dir sogar die Rufnummer: 110
>Zeugen sammeln und bei jedem Vorfall anzeigen.
>
Die 110 sollte man nur im akuten Notfall wählen, sonst ist die normale
Rufnummer der Polizei aus dem Telefonbuch angebracht.
Gruß, Horst
--
On 17 Jul 2003 05:47:21 -0700, c.josef@workmail.co.za (C. Josef)
wrote:
>Hallo,
>
>> falls dieser Nachbar wirklich an einer Psychose oder ähnlichem
leidet
>> wäre es für ihn und seine Umgebung wirklich besser wenn ein
fachkundiger
>> Arzt den Zustand prüft.
>
>Eine Entscheidung über die zwangsweise Durchführung einer solchen
>Untersuchung kann aber keineswegs einfach so ein Nachbar treffen. Und
>das ist auch gut so.
Entscheiden nicht, aber warum nicht anregen?
Es grüßt der Stefan
Sonja Fritzke schrieb:
>Meine Erfahrungen entsprechen dem, ich habe mal ein Hindernis auf einer
>Bundesstraße über diese Nummer gemeldet und hatte mich noch
für die
>"falsche" Nummer entschuldigt, worauf es hieß, ich
hätte genau das richtige
>getan.
>
Bei der Polizeidienststelle Eschborn/Taunus wurde jedenfalls, wenn es
kein Notruf war, mit wütenden Kommentaren aufgelegt.
Gruß, Horst
--
In de.sci.medizin.misc Stefan Ryk wrote:
> Angenommen, man wird durch einen Mitbewohner eines Mietshauses
> permanent beleidigt und bedroht.
> Kann man dann (als Opfer) eine öffentliche Stelle beauftragen, den
> Täter auf seine geistige Verfassung zu überprüfen, um
größeren
> Gefahren vorzubeugen?
Angenommen der Mensch leidet an einer Erkrankung die sein
eigenartiges Verhalten verursacht ihn aber nicht unbedingt
zum amoklaufenden Massenmoerder macht.
So kennt man zB das Tourette-Syndrom bei dem der Kranke
deutlich staerker leidet als das vermeintliche Opfer
seines Verhaltens. Mich wundert, dass in einer medizinischen
NG bis jetzt keine differenzierteren Ueberlegungen stattgefunden
haben.
--
Joerg Geiger
joerg geiger(at)web.de
| The "paradox" is only a conflict between reality and your feeling |
| of what reality "ought to be". (Richard Feynman) |