> > Und wieso findet man dann so häufig den Passus
"Beratung" oder
> > "ausführliche Beratung" auf der Rechnung?
> >
>
> Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
> Ich wollte sagen, der Arzt darf nach §12 (3) GOÄ keine
Erläuterungen von
> Rechnungen abrechnen.
> Das heißt, ein Gespräch über Abrechnungen ist nicht
abrechenbar.
Man beachte den kleinen aber entscheidenden Unterschied.
"keine Erläuterungen" das heißt, er hat mir ne Rechnung
geschrieben und ich
habe dazu jetzt ein paar Fragen.
Das ist ganz was anderes, als wenn ich VOR Rechnungserstellung über die
höhe
seines Honorars reden will.
Medizin
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"Rüdiger Pohlen" schrieb
> > Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
> > Ich wollte sagen, der Arzt darf nach §12 (3) GOÄ keine
Erläuterungen von
> > Rechnungen abrechnen.
> > Das heißt, ein Gespräch über Abrechnungen ist nicht
abrechenbar.
>
> Man beachte den kleinen aber entscheidenden Unterschied.
> "keine Erläuterungen" das heißt, er hat mir ne
Rechnung geschrieben und
ich
> habe dazu jetzt ein paar Fragen.
> Das ist ganz was anderes, als wenn ich VOR Rechnungserstellung über
die
höhe
> seines Honorars reden will.
>
Kostenpläne bei Zahnärzten sind z.B. seit einigen Jahren nicht mehr
abrechnungsfähig.
Gespräche über Vergütungen sind nach GOÄ ebenfalls nicht
abrechnungsfähig.
Dein Vergleich mit dem Computershop hinkt insofern, als Du mit einem Kunden,
der sich beraten lassen will, zunächst in keinem Vertragsverhältnis
stehst.
Dieses tritt erst ein, wenn der Kunde seinen Willen erklärt, Dir was
abzukaufen. Deine Beratung fällt also unter die Rubrik Werbung.
Beim Arzt ist es so, daß durch die Konsultation ein Dienstvertrag
abschlossen wird. Die Vergütung für Leistungen aus diesem
Dienstverhältnis
sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt.
Mit den Leistungen verbundene Verwaltungskosten sind mit den
Gebührensätzen
der GOÄ abgegolten.
Yours medical Alfred
"Rüdiger Pohlen" schrieb
> >
> > Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
>
> Wer sagt das ? Wo steht das ?
> Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem Patienten,
> der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat.
Dafür mußt Du
halt
> bezahlen.
>
Wer sagt das? Wo steht das?
Ich muß dafür nichts bezahlen!
Yours Alfred
Alfred Neumann schrieb
> Eine hohe Selbstbeteiligung (z.B. 2000 Euro) bei der PKV bedeutet, da
> > > Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen
abrechnen.
> >
> > Wer sagt das ? Wo steht das ?
> > Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem
Patienten,
> > der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat.
Dafür mußt Du
> halt
> > bezahlen.
> >
> Wer sagt das? Wo steht das?
> Ich muß dafür nichts bezahlen!
Also kannst Du keine vernünftigen Antworten geben. Gut zu wissen. Dann
lohnt
auch keine weitere Diskussion mit Dir.
Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezahlt
werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
verkaufen. Genau das tut er.
Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen Gesetzen.
> Dein Vergleich mit dem Computershop hinkt insofern, als Du mit einem
Kunden,
> der sich beraten lassen will, zunächst in keinem
Vertragsverhältnis
stehst.
> Dieses tritt erst ein, wenn der Kunde seinen Willen erklärt, Dir was
> abzukaufen. Deine Beratung fällt also unter die Rubrik Werbung.
Falsch gedacht. Woher bitte willst Du wissen, wie ich eine Beratung mit
meinen Kunden vornehme ? Etwas viel, was Du dir da zusammenreimst.
Ich schrieb ja schon mal deutlich, das ich den Scheiss nicht mehr mitmache
und kostenlos Berate und die Kunden dann bei Aldi kaufen. Wer von mir ne
Beratung will, der zahlt auch dafür.
> Beim Arzt ist es so, daß durch die Konsultation ein Dienstvertrag
> abschlossen wird.
Und wer bitte hindert mich daran, in einem Geschäft einen gut sichbaren
Zettel aufzuhängen, auf dem steht, das Beratungen zum Gebührensatz X
pro
Stunde abgerechnet werden und diese Summe bei einem sofortigen Kauf erlassen
wird ?
Aber egal. Darum ging es ja auch nicht. Tatsache ist, der Arzt stellt seine
Zeit dem OP zur Verfügung, also darf er sie auch berechnen
Rüdiger Pohlen wrote:
>>>>Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen
abrechnen.
(...)
> Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezahlt
> werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine
Arbeitskraft
> verkaufen. Genau das tut er.
> Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen
Gesetzen.
*Vermutungsmodus en* Mit Privatpatienten kann der Arzt ja im Gegensatz
zu Kassenpatienten frei vereinbaren, was sie für Leistungen, die nicht
im Leistungskatalog des GOÄ stehen, bezahlen. Wenn der Arzt sich darauf
beruht, dass es frei vereinbar ist und der Patient einer Berechnung
zustimmen muss... *Vermutungsmodus aus*
Gruß
Susanne
--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de
Rüdiger Pohlen wrote:
>>Es gibt x verschiedene Gebührenordnungen, verschiedene
Vereinbarungen
>>mit den Krankenversicherunge. Ein Unternehmen, das Gutachten
beauftragt,
>>zahlt den 1fachen Satz, das nächsten 1,8fach, für eine
schwierige
>>Behandlung wird 2,3fach berechnet... Bei BG wiederum fällt USt.,
Kopien
>>und Schreibgebühren weg... usw. usf. Da blickt doch kein Arzt
durch.
>>Wenn man Glück hat, die Arzthelferin, die normalerweise für
die
>>Liquidationen zuständig ist.
> Ja, da hast Du sicher Recht. Aber in groben zügen sollte der Arzt
schon
> bescheid wissen.
Vergiss das. :-( Kennt Mehdorn alle Bahn-Tarife oder kann Eichel die
Steuererklärung einer GmbH machen?
> Er weiß ja zunächst einmal nur, das ich Privat Patient bin. Ob
ich das Geld
> nachher wider bekomme oder es komplett aus eigener Tasche zahlen
muß, das
> weiß er ja nicht unbedingt.
Klar, es gibt ja so viele unterschiedliche Verträge, kein Arzt kann das
wissen. Es sei denn, er studiert vorher Deinen persönlichen Vertrag mit
der Krankenversicherung mit allen Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen etc.
> Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
> Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze
VOR
> Vertragsabschluß zeigen muß.
Naja, die Gebührensätze nach GOÄ sind klar.
Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkeit
der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du
noch nicht,
was noch kommt (vielleicht noch Röntgen, Ultraschall, weitergehende
Untersuchungen, Laboruntersuchungen...)
> Nein, es ist aber doch so, das mir jeder Handwerker, jedes Geschäft,
> eigentlich überhaupt jeder VOR Vertragsabschluß seine Preise
nennen können
> muß. Also auch der Arzt.
> Sicher, wenn man den Arzt gerade braucht, ist man in einer schlechten
> Verhandslungsbasis, aber man kann ja schon mal mit dem Reden, wenn man mal
> gerade Gesund ist. :-)
Das dürfte wieder ein Beratungsgespräch sein.
Gruß
Susanne
--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de