> >Sag dem Arzt, daß Du über alle Maßnahmen informiert
werden willst.
>
> er möchte eher über jede Gebührenposition informiert werden
:-)
Man kann es auch übertreiben.
Ein Handwerker kann auch nur ungefähr den Arbeitsaufwand schätzen.
Material
läst sich auch nicht immer 100% vorraussagen. Und einen Krankheitsverlauf
kann man sicher nicht vorraussagen.
Also ich habe mit meinem Arzt keine Probleme in der Richtung. Er nimmt sich
alle Zeit der Welt, um mich zu Behandeln. Warum auch nicht. Er bekommt es ja
bezahlt. Und wenn ich Fragen habe, werden die immer ausführlich
beantwortet.
Medizin
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Hallo,
Ulrich Hoffmann schrieb:
> Lohnt sich leider nicht, da Personen mit sehr hoher
> Selbstbeteiligung nicht unbedingt als bessere Risiken
> angesehen werden. Verglieche die Prämien.
Ja wieso? Ich habe auch einen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung. Dennoch bleibt
mein finanzieller Aufwand selbst bei voller Ausnutzung der Selbstbeteiligung
günstiger als andere Angebote mit weniger oder keiner Selbstbeteiligung,
welche
mir gemacht wurden.
Gruß,
Martin
Rüdiger Pohlen wrote:
>>Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.
> Was erwartest Du ? Soll der Mann / die Frau sich umsonst mit Dir über
> kürzungen unterhalten ?
> Schreib ihm/ihr halt nen Brief. Das lesen des Briefs ist in aller Regel
> kostenlos.
Lesen, aber doch nicht beantworten, das kostet Diktatzeit, Zeit der
Arztsekretärin, also für den Kunden: Gebühr (ich würde auf
mindestens
17,49 EUR tippen), Schreibgebühren (3,50 pro Seite), Kopien (für sich
selbst muss er ja eine behalten, 0,17 EUR pro Seite), u.U. Umsatzsteuer.
Bei der USt. bin ich nicht sicher (ja, Ärzte sind bei gewissen
Gutachten, z.B. Alkohol- und Berufsunfähigkeitsgutachten und anderen
angeforderten Gutachten umsatzsteuerpflichtig).
Es gibt x verschiedene Gebührenordnungen, verschiedene Vereinbarungen
mit den Krankenversicherunge. Ein Unternehmen, das Gutachten beauftragt,
zahlt den 1fachen Satz, das nächsten 1,8fach, für eine schwierige
Behandlung wird 2,3fach berechnet... Bei BG wiederum fällt USt., Kopien
und Schreibgebühren weg... usw. usf. Da blickt doch kein Arzt durch.
Wenn man Glück hat, die Arzthelferin, die normalerweise für die
Liquidationen zuständig ist.
> Früher habe ich meine Kunden auch kostenlos beraten, wenn Sie einen
Computer
> kaufen wollten. Heute mache ich das auch nicht mehr. Die lassen sich dann
> nämlich bei mir eingehend und UMSONST beraten und kaufen dann bei
Aldi,
> Lidl, Norma.
Ja, leider. :-( Oder kommen hinterher an, dass sie etwas bei Aldi
gekauft haben und nun bitte eine "kurze" Beratung bräuchten.
> Beschwer dich also bei denen. Die haben dafür gesorgt, das es heute
nichts
> mehr Umsonst gibt.
ACK
Gruß
Susanne
--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de
"Rüdiger Pohlen" schrieb im
Newsbeitrag
news:bqv616$q4o$01$1@news.t-online.com...
> > Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.
>
> Was erwartest Du ? Soll der Mann / die Frau sich umsonst mit Dir über
> kürzungen unterhalten ?
> Schreib ihm/ihr halt nen Brief. Das lesen des Briefs ist in aller Regel
> kostenlos.
>
> > Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er
mir das
> > Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.
>
> Und ?
> Es gibt in unserer Welt nun mal nichts mehr Kostenlos. Irgendwie
mußt Du
für
> alles bezahlen.
Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
> > Man ist durch die traditionellen Freiheiten im gesetzlichen Bereich
> > verwöhnt, und wenn es dort nicht mehr funktioniert, kompensiert
man
diese
> > verlorene Freiheit bei den Privaten.
>
> Komisch. Ich bin privat Versichert und habe nicht solche Probleme.
Vieleicht
> solltest Du mal den Arzt wechseln.
>
Das Abrechnungsverhalten ist regional und individuell unterschiedlich.
In manchen Großstädten wird kräftigst zugelangt.
A.N.
Alfred Neumann schrieb:
>
> Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
>
Und wieso findet man dann so häufig den Passus "Beratung" oder
"ausführliche Beratung" auf der Rechnung?
SCNR
Ulrich
"Ulrich Mindrup"
> >
> > Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
> >
>
> Und wieso findet man dann so häufig den Passus "Beratung"
oder
> "ausführliche Beratung" auf der Rechnung?
>
Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
Ich wollte sagen, der Arzt darf nach §12 (3) GOÄ keine
Erläuterungen von
Rechnungen abrechnen.
Das heißt, ein Gespräch über Abrechnungen ist nicht
abrechenbar.
Ganz interessant ist hierzu:
http://www.pas-hammerl.de/tips.htm
Yours medical Alfred
> Es gibt x verschiedene Gebührenordnungen, verschiedene Vereinbarungen
> mit den Krankenversicherunge. Ein Unternehmen, das Gutachten beauftragt,
> zahlt den 1fachen Satz, das nächsten 1,8fach, für eine
schwierige
> Behandlung wird 2,3fach berechnet... Bei BG wiederum fällt USt.,
Kopien
> und Schreibgebühren weg... usw. usf. Da blickt doch kein Arzt durch.
> Wenn man Glück hat, die Arzthelferin, die normalerweise für die
> Liquidationen zuständig ist.
Ja, da hast Du sicher Recht. Aber in groben zügen sollte der Arzt schon
bescheid wissen.
Er weiß ja zunächst einmal nur, das ich Privat Patient bin. Ob ich
das Geld
nachher wider bekomme oder es komplett aus eigener Tasche zahlen muß, das
weiß er ja nicht unbedingt. Und von daher ist der Arzt für mich erst
mal ein
Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
Vertragsabschluß zeigen muß.
Ich stell mir das grad vor. Riesen aushang im Wartezimmer:
1x Grippeuntersuchung 12,50
1x Hustenmittel aufschreiben 8,20
1x Darmspiegelung 800,72
usw. usw. :-)
Nein, es ist aber doch so, das mir jeder Handwerker, jedes Geschäft,
eigentlich überhaupt jeder VOR Vertragsabschluß seine Preise nennen
können
muß. Also auch der Arzt.
Sicher, wenn man den Arzt gerade braucht, ist man in einer schlechten
Verhandslungsbasis, aber man kann ja schon mal mit dem Reden, wenn man mal
gerade Gesund ist. :-)
> > > Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte
er mir das
> > > Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.
> >
> > Und ?
> > Es gibt in unserer Welt nun mal nichts mehr Kostenlos. Irgendwie
mußt Du
> für
> > alles bezahlen.
>
> Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
Wer sagt das ? Wo steht das ?
Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem Patienten,
der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat. Dafür
mußt Du halt
bezahlen.