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Rüdiger Pohlen wrote:

>>>>Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
(...)
> Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezahlt
> werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
> verkaufen. Genau das tut er.
> Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen Gesetzen.

*Vermutungsmodus en* Mit Privatpatienten kann der Arzt ja im Gegensatz
zu Kassenpatienten frei vereinbaren, was sie für Leistungen, die nicht
im Leistungskatalog des GOÄ stehen, bezahlen. Wenn der Arzt sich darauf
beruht, dass es frei vereinbar ist und der Patient einer Berechnung
zustimmen muss... *Vermutungsmodus aus*

Gruß

Susanne

--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de




Rüdiger Pohlen wrote:

>>Es gibt x verschiedene Gebührenordnungen, verschiedene Vereinbarungen
>>mit den Krankenversicherunge. Ein Unternehmen, das Gutachten beauftragt,
>>zahlt den 1fachen Satz, das nächsten 1,8fach, für eine schwierige
>>Behandlung wird 2,3fach berechnet... Bei BG wiederum fällt USt., Kopien
>>und Schreibgebühren weg... usw. usf. Da blickt doch kein Arzt durch.
>>Wenn man Glück hat, die Arzthelferin, die normalerweise für die
>>Liquidationen zuständig ist.

> Ja, da hast Du sicher Recht. Aber in groben zügen sollte der Arzt schon
> bescheid wissen.

Vergiss das. :-( Kennt Mehdorn alle Bahn-Tarife oder kann Eichel die
Steuererklärung einer GmbH machen?

> Er weiß ja zunächst einmal nur, das ich Privat Patient bin. Ob ich das Geld
> nachher wider bekomme oder es komplett aus eigener Tasche zahlen muß, das
> weiß er ja nicht unbedingt.

Klar, es gibt ja so viele unterschiedliche Verträge, kein Arzt kann das
wissen. Es sei denn, er studiert vorher Deinen persönlichen Vertrag mit
der Krankenversicherung mit allen Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen etc.

> Und von daher ist der Arzt für mich erst mal ein
> Dienstleister, der mir bitte schön auch seine Gebührensätze VOR
> Vertragsabschluß zeigen muß.

Naja, die Gebührensätze nach GOÄ sind klar.

Aber ob dann der 1fache, 1,8fache oder 2,3fache (seltener auch mal der
3,5fache) Satz abgerechnet wird - je nach Umfang, Zeit und Schwierigkeit
der Behandlung - weißt Du dann noch nicht. Außerdem weißt Du noch nicht,
was noch kommt (vielleicht noch Röntgen, Ultraschall, weitergehende
Untersuchungen, Laboruntersuchungen...)

> Nein, es ist aber doch so, das mir jeder Handwerker, jedes Geschäft,
> eigentlich überhaupt jeder VOR Vertragsabschluß seine Preise nennen können
> muß. Also auch der Arzt.
> Sicher, wenn man den Arzt gerade braucht, ist man in einer schlechten
> Verhandslungsbasis, aber man kann ja schon mal mit dem Reden, wenn man mal
> gerade Gesund ist. :-)

Das dürfte wieder ein Beratungsgespräch sein.

Gruß

Susanne


--
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"Rüdiger Pohlen" schrieb im Newsbeitrag
news:br072k$fjg$01$1@news.t-online.com...
> > > > Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
> > >
> > > Wer sagt das ? Wo steht das ?
> > > Du hast seine kostbare Zeit in Anspruch genommen, die er einem
> Patienten,
> > > der es vieleicht dringender benötigt hätte, genommen hat. Dafür mußt
Du
> > halt
> > > bezahlen.
> > >
> > Wer sagt das? Wo steht das?
> > Ich muß dafür nichts bezahlen!
>
> Also kannst Du keine vernünftigen Antworten geben. Gut zu wissen. Dann
lohnt
> auch keine weitere Diskussion mit Dir.
> Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst, bezahlt
> werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
> verkaufen. Genau das tut er.
> Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen
Gesetzen.
>

Du solltest nicht über Themen diskutieren, von denen Du keine Ahnung hast.

Yours finally Alfred


Rüdiger Pohlen wrote:
>> Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.
>
> Was erwartest Du ? Soll der Mann / die Frau sich umsonst mit Dir
> über kürzungen unterhalten?

Ja. Es gehört ja auch nicht zu seinem Dienst am Kunden, sondern zu
seinem Tätigkeitsbereich "Inkasso".

> Schreib ihm/ihr halt nen Brief. Das lesen des Briefs ist in aller
> Regel kostenlos.

>> Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er >>
mir das Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.

Sowas freches!

Dieser Arzt hätte mich das letzte Mal gesehen.

> Und ?
> Es gibt in unserer Welt nun mal nichts mehr Kostenlos. Irgendwie
> mußt Du für alles bezahlen.

Indirekt, ja. Und die Regelung seiner Inkasso-Angelegenheiten sind in
die Gebühren für seine medizinische Leistung mit eingerechnet.
Also kann er nicht nochmal was dafür berechnen.

> Früher habe ich meine Kunden auch kostenlos beraten, wenn Sie
> einen Computer kaufen wollten.

Das ist Themaverfehlung - und ich hoffe, du weisst das!?

>> Durch Reden wirst Du das Behandlungs- und
>> Abrechnungsverhalten nur sehr bedingt beeinflussen können.

> Sehe ich anders. Der Arzt ist Dienstleister und mein
> Vertragspartner.

Sehe ich genauso.

> Als Privatpatient bekomme ich dessen Rechnungen und dann muß
> er sich auch mit mir auseinander setzen, was ich bezahle und was
> nicht.

Das sind die "Halbgötter in Weiß" und empfinden es (nach meiner
Erfahrung) als Affront, wenn man sie diesbezüglich ansprich.

> Mit jedem Handwerker beredet man genau, was gemacht werden
> soll und was es kostet.

Der Handwerker bekommt sein Geld ausschließlich von Kunden, die
Rechnungen bezahlen. Der (Kassen-)Arzt bekommt das Geld zum Größten
Teil "zugewiesen" und ohne Inkasso-Bemühungen. Diese Zunft ist sehr
verwöhnt, das ist das Problem.

> In gewisser weise ist auch der Arzt Handwerker. Also,
> wenn Du das nächste mal zum Arzt gehst, sage ihm vorher, das Du
> genauestens über die Behandlung un die Kosten informiert werden
> willst und mitentscheiden willst, was gemacht wird und was nicht.
> Der Arzt wird zwar nicht darüber erfreut sein, aber es ist seine
> verdammte Pflicht.

Na, dann viel Glück! Nimm ne gehörige Portion Selbstbewußsein mit und
lass dich nicht über den Tisch ziehen.

TomW


In article ,
"Alfred Neumann" wrote:

> > Ärzte sind keine Götter und man kann wirklich mit diesen Reden. Versuch es
> > mal. Du wirst erstaunt sein.
> >

Das ist auch meine Erfahrung. Sobald man etwas genauer fragt, bekommt
man bei einem guten Arzt auch genauere Antworten. Wer nicht fragt, wird
nach 08-15 Schema abgefertigt.

> Danke für den Tipp.
> Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.

Die 20 Euro kann er haben, wenn ich das Gefühl hatte, besser informiert
zu sein.

> Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er mir das
> Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.

Ist doch prima;-) Jetzt weisst du, dass du den Arzt wechseln solltest.

Servus, Helge


Alfred Neumann wrote:

> Kostenpläne bei Zahnärzten sind z.B. seit einigen Jahren nicht mehr
> abrechnungsfähig.
> Gespräche über Vergütungen sind nach GOÄ ebenfalls nicht abrechnungsfähig.

GOZ für Zahnärzte.

Ich google und google und finde weder einen Hinweis auf das eine noch
auf das andere. Seltsam.

Vielleicht gibt es Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten?

Gruß

Susanne


--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de


> > > Wer sagt das? Wo steht das?
> > > Ich muß dafür nichts bezahlen!
> >
> > Also kannst Du keine vernünftigen Antworten geben. Gut zu wissen. Dann
> lohnt
> > auch keine weitere Diskussion mit Dir.
> > Wer das sagt, das Du die Zeit, die Du vom Arzt in Anspruch nimmst,
bezahlt
> > werden muß ? Nun, der gesetzgeber sagt das. Er darf seine Arbeitskraft
> > verkaufen. Genau das tut er.
> > Wo das steht ? Nun, im BGB, GewO und sicher noch diversen anderen
> Gesetzen.
> >
>
> Du solltest nicht über Themen diskutieren, von denen Du keine Ahnung hast.

muuuaaahhhaaaa.
Du bist ja ein niedlicher Troll.
Nicht in der Lage, in ganzen Sätzen und mit Begründung zu Antworten und
jetzt verzweifelt nach einem ausweg suchen.
Man man man.
Geh in den Sandkasten spielen. Mein Killfile hat da einen extra für dich.


Susanne Dieter schrieb

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