"Kurt Guenter" schrieb im Newsbeitrag
news:1c06tvomo3d10fqgh91oabtk6pk4quqdfh@4ax.com...
> nospam@haneke.de (Elmar Haneke) schrieb:
>
> >Sag dem Arzt, daß Du über alle Maßnahmen informiert
werden willst.
>
> er möchte eher über jede Gebührenposition informiert werden
:-)
>
Das trifft die Sache schon ziemlich genau.
Der Zusammenhang zwischen Maßnahmen und GOPs ist im nachhinein oft schwer
nachzuvollziehen.
Es ist doch ganz normal, bei einem Geschäft vorher den Preis zu erfahren.
Oder ist das kein Geschäft im Gesundheitswesen, sondern was höheres?
Gruß
A.N.
Medizin
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> Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.
Was erwartest Du ? Soll der Mann / die Frau sich umsonst mit Dir über
kürzungen unterhalten ?
Schreib ihm/ihr halt nen Brief. Das lesen des Briefs ist in aller Regel
kostenlos.
> Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er mir
das
> Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.
Und ?
Es gibt in unserer Welt nun mal nichts mehr Kostenlos. Irgendwie mußt Du
für
alles bezahlen.
Früher habe ich meine Kunden auch kostenlos beraten, wenn Sie einen
Computer
kaufen wollten. Heute mache ich das auch nicht mehr. Die lassen sich dann
nämlich bei mir eingehend und UMSONST beraten und kaufen dann bei Aldi,
Lidl, Norma.
Beschwer dich also bei denen. Die haben dafür gesorgt, das es heute nichts
mehr Umsonst gibt.
> Durch Reden wirst Du das Behandlungs- und Abrechnungsverhalten nur sehr
> bedingt beeinflussen können.
Sehe ich anders. Der Arzt ist Dienstleister und mein Vertragspartner. Als
Privatpatient bekomme ich dessen Rechnungen und dann muß er sich auch mit
mir auseinander setzen, was ich bezahle und was nicht.
Mit jedem Handwerker beredet man genau, was gemacht werden soll und was es
kostet. In gewisser weise ist auch der Arzt Handwerker. Also, wenn Du das
nächste mal zum Arzt gehst, sage ihm vorher, das Du genauestens über
die
Behandlung un die Kosten informiert werden willst und mitentscheiden willst,
was gemacht wird und was nicht.
Der Arzt wird zwar nicht darüber erfreut sein, aber es ist seine verdammte
Pflicht.
> Man ist durch die traditionellen Freiheiten im gesetzlichen Bereich
> verwöhnt, und wenn es dort nicht mehr funktioniert, kompensiert man
diese
> verlorene Freiheit bei den Privaten.
Komisch. Ich bin privat Versichert und habe nicht solche Probleme. Vieleicht
solltest Du mal den Arzt wechseln.
> >Sag dem Arzt, daß Du über alle Maßnahmen informiert
werden willst.
>
> er möchte eher über jede Gebührenposition informiert werden
:-)
Man kann es auch übertreiben.
Ein Handwerker kann auch nur ungefähr den Arbeitsaufwand schätzen.
Material
läst sich auch nicht immer 100% vorraussagen. Und einen Krankheitsverlauf
kann man sicher nicht vorraussagen.
Also ich habe mit meinem Arzt keine Probleme in der Richtung. Er nimmt sich
alle Zeit der Welt, um mich zu Behandeln. Warum auch nicht. Er bekommt es ja
bezahlt. Und wenn ich Fragen habe, werden die immer ausführlich
beantwortet.
Hallo,
Ulrich Hoffmann schrieb:
> Lohnt sich leider nicht, da Personen mit sehr hoher
> Selbstbeteiligung nicht unbedingt als bessere Risiken
> angesehen werden. Verglieche die Prämien.
Ja wieso? Ich habe auch einen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung. Dennoch bleibt
mein finanzieller Aufwand selbst bei voller Ausnutzung der Selbstbeteiligung
günstiger als andere Angebote mit weniger oder keiner Selbstbeteiligung,
welche
mir gemacht wurden.
Gruß,
Martin
Rüdiger Pohlen wrote:
>>Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.
> Was erwartest Du ? Soll der Mann / die Frau sich umsonst mit Dir über
> kürzungen unterhalten ?
> Schreib ihm/ihr halt nen Brief. Das lesen des Briefs ist in aller Regel
> kostenlos.
Lesen, aber doch nicht beantworten, das kostet Diktatzeit, Zeit der
Arztsekretärin, also für den Kunden: Gebühr (ich würde auf
mindestens
17,49 EUR tippen), Schreibgebühren (3,50 pro Seite), Kopien (für sich
selbst muss er ja eine behalten, 0,17 EUR pro Seite), u.U. Umsatzsteuer.
Bei der USt. bin ich nicht sicher (ja, Ärzte sind bei gewissen
Gutachten, z.B. Alkohol- und Berufsunfähigkeitsgutachten und anderen
angeforderten Gutachten umsatzsteuerpflichtig).
Es gibt x verschiedene Gebührenordnungen, verschiedene Vereinbarungen
mit den Krankenversicherunge. Ein Unternehmen, das Gutachten beauftragt,
zahlt den 1fachen Satz, das nächsten 1,8fach, für eine schwierige
Behandlung wird 2,3fach berechnet... Bei BG wiederum fällt USt., Kopien
und Schreibgebühren weg... usw. usf. Da blickt doch kein Arzt durch.
Wenn man Glück hat, die Arzthelferin, die normalerweise für die
Liquidationen zuständig ist.
> Früher habe ich meine Kunden auch kostenlos beraten, wenn Sie einen
Computer
> kaufen wollten. Heute mache ich das auch nicht mehr. Die lassen sich dann
> nämlich bei mir eingehend und UMSONST beraten und kaufen dann bei
Aldi,
> Lidl, Norma.
Ja, leider. :-( Oder kommen hinterher an, dass sie etwas bei Aldi
gekauft haben und nun bitte eine "kurze" Beratung bräuchten.
> Beschwer dich also bei denen. Die haben dafür gesorgt, das es heute
nichts
> mehr Umsonst gibt.
ACK
Gruß
Susanne
--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de
"Rüdiger Pohlen" schrieb im
Newsbeitrag
news:bqv616$q4o$01$1@news.t-online.com...
> > Das Reden wird dann als eingehende Beratung abgerechnet.
>
> Was erwartest Du ? Soll der Mann / die Frau sich umsonst mit Dir über
> kürzungen unterhalten ?
> Schreib ihm/ihr halt nen Brief. Das lesen des Briefs ist in aller Regel
> kostenlos.
>
> > Nachdem ich einem Arzt die Steigerung gekürzt hatte, wollte er
mir das
> > Gespräch über die Kürzung als Leistung berechnen.
>
> Und ?
> Es gibt in unserer Welt nun mal nichts mehr Kostenlos. Irgendwie
mußt Du
für
> alles bezahlen.
Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
> > Man ist durch die traditionellen Freiheiten im gesetzlichen Bereich
> > verwöhnt, und wenn es dort nicht mehr funktioniert, kompensiert
man
diese
> > verlorene Freiheit bei den Privaten.
>
> Komisch. Ich bin privat Versichert und habe nicht solche Probleme.
Vieleicht
> solltest Du mal den Arzt wechseln.
>
Das Abrechnungsverhalten ist regional und individuell unterschiedlich.
In manchen Großstädten wird kräftigst zugelangt.
A.N.
Alfred Neumann schrieb:
>
> Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
>
Und wieso findet man dann so häufig den Passus "Beratung" oder
"ausführliche Beratung" auf der Rechnung?
SCNR
Ulrich
"Ulrich Mindrup"
> >
> > Der Arzt DARF keine Gespräche über Rechnungen abrechnen.
> >
>
> Und wieso findet man dann so häufig den Passus "Beratung"
oder
> "ausführliche Beratung" auf der Rechnung?
>
Vielleicht haben wir uns falsch verstanden.
Ich wollte sagen, der Arzt darf nach §12 (3) GOÄ keine
Erläuterungen von
Rechnungen abrechnen.
Das heißt, ein Gespräch über Abrechnungen ist nicht
abrechenbar.
Ganz interessant ist hierzu:
http://www.pas-hammerl.de/tips.htm
Yours medical Alfred